SCG - Schutzkonzept „Kein Raum für Missbrauch“

Kein Raum für Missbrauch
Stand 08/2023
Schutzkonzept SC Gaggenau unterzeichnet.[...]
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Schutzkonzept des Skiclub Gaggenau e. V.

 

 

Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt

 

 

„Kein Raum für Missbrauch“


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Prävention

3. Opferschutz

4. Schutzbeauftragte für Kinder und Jugendliche

5. Qualifizierung/Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich des SC Gaggenau e.V.

6. Erweitertes Führungszeugnis

7. Selbstverpflichtungserklärung

8. Ehrenkodex

9. Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

10. Krisenplan zur Intervention

11. Publikationen

12. Rehabilitation

13. Vereinsinterne Konsequenzen bei Fehlverhalten

 


1 Vorwort

 

Der Skiclub Gaggenau e.V. setzt sich für das Wohlergehen seiner Mitglieder, insbesondere aller ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. 

Unsere Minderjährigen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Speziell im Sport müssen sie Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

 

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann, birgt die Gefahr

sexualisierter Übergriffe. Alle Verantwortlichen müssen durch eine Kultur der Achtsamkeit und des Handelns dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken und versuchen ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt und Betroffene zum Reden ermutigt.

Aus diesem Grund definieren wir in unserem Schutzkonzept konkrete präventive Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung, fördern wir eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens, setzen wir die Hürden gegenüber einschlägig Verurteilten hoch, um zu verhindern, dass unsere Minderjährigen in die Gefahr kommen, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden.

 

Dieses Schutzkonzept gilt als zentrale Verhaltensregel für alle Funktionäre, Übungsleiter und alle Personen, die für den Verein oder in dessen Auftrag Kontakte zu Kindern und Jugendlichen haben.

 

Im Schutzkonzept werden stets alle Personen unabhängig ihres Geschlechts (weiblich, männlich, divers) gleichermaßen angesprochen. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.

 

Der Vorstand

 

Hanspeter Haitz  Johannes Ibach Harald Pfistner


2 Prävention

 

Der Skiclub Gaggenau e.V. fördert und unterstützt Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Für seine ehrenamtlichen Funktionäre und Übungsleiter des Kinder- und Jugendbereichs bietet er Aus- und Fortbildungsangebote an, um diese auf einen aktiven Schutz der Minderjährigen vorzubereiten. Insbesondere stehen dabei Weiterbildungen beim Skiverband Schwarzwald e.V. im Fokus, die alle Funktionäre und Übungsleiter auf die Gefahren und den Umgang mit sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sensibilisieren sollen.

 

3 Opferschutz 

 

Ein Anliegen dieses Schutzkonzepts ist es, die Kultur des Hinschauens weiter zu verfestigen. Mit menschlichem Beistand, Zuwendung und Anteilnahme soll dem Betroffenen ermöglicht werden, sich anzuvertrauen. Das Opfer darf mit seinen Nöten, Problemen, Ängsten und Sorgen nicht allein gelassen werden. Es soll respektiert und ernst genommen werden.

Jugendliche und vornehmlich Kinder sind das schwächste Glied in der Kette und benötigen unseren besonderen Schutz. Kriminalität und insbesondere sexualisierte Gewalt kann jeden völlig überraschend treffen, dann ist Hilfe oft von einem auf den anderen Moment erforderlich.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Opfer die Wahrheit sagt und auf Beistand angewiesen ist. Einfühlsamer Umgang und die Vermittlung individueller Hilfsangebote unter Einbindung der Sorgeberechtigten, sollen den Schutzbedürftigen aus seiner Opfersituation führen.

Bei Fragen zum Thema oder konkreten Vorfällen oder Verdachtsmomenten kann man sich jederzeit an die Schutzbeauftragen wenden oder kontaktiert die Schutzbeauftragten des Skiverbands Schwarzwald e.V.

 

4. Schutzbeauftragte für Kinder und Jugendliche

 

Der Vorstand des Skiclub Gaggenau e.V. benennt mindestens einen Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche, siehe Anlage 2. Dieser ist erster Ansprechpartner, nicht nur für denjenigen, der Feststellungen über sexualisierte Gewalt im Sportbereich getroffen hat, sondern auch für den von sexualisierter Gewalt Betroffenen oder dessen Eltern.

Der Schutzbeauftragte für Kinder und Jugendliche fungiert als Bindeglied zwischen allen Betroffenen und externen Beratungsstellen sowie dem Schutzbeauftragten des Skiverbands Schwarzwald e.V. Dieser ist im Krisenfall zu kontaktieren, um weitere Schritte zu besprechen.

Der Schutzbeauftragte des Skiclub Gaggenau e.V. unterliegt im Besonderen den Bestimmungen des Datenschutzes.

Weitere Aufgaben des Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendlichen sind die Qualifizierung/Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich. Hierzu gehört im Speziellen die Unterweisung in das vorliegende Schutzkonzept.

 

5. Qualifizierung/Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich des SC Gaggenau e.V.

 

Für einen wirksamen Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Qualifizierung und Auswahl aller Personen, die Kontakt zu dieser Zielgruppe haben, von elementarer Bedeutung. Aus diesem Grund hat des Schutzbeauftragte des Skiclub Gaggenau e.V. an Fortbildungen und Qualifizierungen in Präsenzschulungen des SVS mit mindestens fünf Lerneinheiten teilzunehmen. Eine Weiterbildung muss alle fünf Jahre erfolgen.

Der Schutzbeauftragte qualifiziert die ehrenamtlichen Übungsleiter in geeigneter Form durch Unterweisung in das vorliegende Schutzkonzept.

 

6. Erweitertes Führungszeugnis

 

Das erweiterte Führungszeugnis unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verband und ist ein Instrument, mit dem man frühzeitig rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter identifizieren kann. Die Vorlage und die Einsicht in das Papier sollen dazu beitragen, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten und damit einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen.

 

7. Selbstverpflichtungserklärung

 

Unabhängig von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses haben alle Aus-bilder/Trainer und sonstige Betreuer eine Selbstverpflichtungserklärung entsprechend Anlage zu unterzeichnen.

Sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein so spontan und kurzfristig entstehen, dass eine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich ist, muss zumindest die Selbstverpflichtungserklärung anerkannt und unterschrieben werden. Das erweiterte Führungszeugnis ist im Nachhinein unverzüglich zur Einsichtnahme vorzulegen.

 

8. Ehrenkodex

 

Alle Ausbilder/Trainer und sonstige für den Verein tätige Personen verpflichten sich nachstehenden Ehrenkodex einzuhalten und schriftlich anzuerkennen:

 

  • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren. 
  • Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tieren erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten. 
  • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben. 
  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. 
  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. 
  • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln, Diskriminierung jeglicher Art, sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken. 
  • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. 
  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich informiere den Schutzbeauftragten und hole mir Rat und Unterstützung zu meinem weiteren Vorgehen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. 

 

9 Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

 

 

  • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. 
  • Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen. 
  • Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend. 
  • Ausbilder/Trainer verteilen keine Geschenke an einzelne Kinder und Jugendliche. 
  • Ausbilder/Trainer nehmen keine Minderjährigen ihres Ausbildungs-/Trainings-bereiches in ihren Privatbereich mit. 
  • Ausbilder/Trainer teilen mit Kindern/Jugendlichen keine Geheimnisse, alle Absprachen im Ausbildungs-/Trainingsbereich werden öffentlich gemacht. 
  • Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden nicht betreten. Ist ein Betreten zwingend erforderlich gilt: Zuerst anklopfen, dann die Minderjährigen bitten, sich etwas überzuziehen. 
  • Verlässt ein Kind/Jugendlicher den Veranstaltungsort oder muss getröstet werden, dürfen die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein bleiben. 
  • Einzeltraining wird im Vorfeld zwischen Trainer und Eltern abgesprochen und angekündigt. Trainer und Eltern - hier wäre das Vier-Augen-Prinzip ideal bei Begleitung durch ein Elternteil. 
  • Regeln für den Umgang der Minderjährigen untereinander gemäß dem Sprichwort: „Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg‘ auch keinem anderem zu“. 
  • Der Ausbilder/Trainer duscht und sauniert nicht gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen. 
  • Ausbildungs- und Trainingslager, Freizeitausfahrten mit Übernachtung und minderjährigen Teilnehmern werden von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen (bei heterogenen Gruppen). Dies kann zusätzlich zu den Ausbildern/Trainern eine weibliche/männliche volljährige Person sein, die nicht Teilnehmer der Veranstaltung ist. 
  • Kinder/Jugendliche und Übungsleiter übernachten geschlechtergetrennt, sowie in getrennten Zimmern.
  • Neben den Ausbildern/Trainern haben weitere Betreuer (z.B. Elternteile) bei Übernachtungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. 

 

10 Krisenplan zur Intervention

 

Der Krisenplan ist der Leitfaden für den Fall, dass der Verdacht einer Straftat oder eines Fehlverhaltens auf sexualisierter Basis besteht. Folgende Grundsätze sind zu beachten:

 

Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören zumindest: wo?                             Ort des Geschehens

wer?   die betroffene und die verdächtige Person

was?   Art der Feststellung

wann?  Zeitpunkt

Vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen!

 

  • Zuhören und der betroffenen Person Glauben schenken. 
  • Keine Versprechungen abgeben. 
  • Unverzügliche Information an den Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche. Dieser gibt „Erstunterstützung“ und nimmt Kontakt mit dem Schutzbeauftragten des Skiverband Schwarzwald e.V. auf und informiert über die Feststellungen. Er informiert den Vorstand. 
  • Der geschäftsführende Vorstand entscheidet mit dem Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche über das weitere Vorgehen. 
  • Erklärungen - sowohl intern als auch extern - erfolgen ausschließlich durch den Vorstand. Dieser setzt sich mit dem Schutzbeauftragten des Skiverband Schwarzwald e.V. in Verbindung. 
  • Eine Ausnahme besteht dann, wenn offensichtlich eine Straftat oder eine entsprechende Verletzung vorliegt und Gefahr im Verzug besteht. Hier sind sofort die Polizei bzw. Rettungskräfte zu informieren. Dies ersetzt nicht die anschließende Information des Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche. 

 

11 Publikationen

 

Die Bemühungen und Aktivitäten des Skiclub Gaggenau e.V., insbesondere dieses Schutzkonzept werden auf der Homepage des Vereins veröffentlich.

 

12 Rehabilitation

 

Stellt es sich in Interventionsprozessen heraus, dass die beschuldigte Person weder eine Straftat begangen hat, noch ein für die weitere Zusammenarbeit unzumutbares Fehlverhalten aufweist, gilt es die Person vollständig zu rehabilitieren und zu unterstützen.

Häufig besteht die Sorge, dass eine Person zu Unrecht der sexualisierten Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen verdächtigt und bezichtigt wird. Auch gut durchdachte strukturelle Präventionsmaßnahmen und der beste Krisenplan können dies letztlich nicht vollkommen ausschließen.

Erfahrungen zeigen jedoch, dass unbegründete Verdachtsäußerungen in der Praxis sehr selten vorkommen. Auch auf die Gefahr hin, dass ein Verdacht sich als unbegründet erweist: Als Verband, der sich professionell dem Schutz und Wohl von Kindern und Jugendlichen widmen möchte, muss das Sicherstellen der Unversehrtheit von Leib und Seele der heranwachsenden Sportler oberste Priorität haben. Der Schutz der Minderjährigen steht an erster Stelle.

 

13 Vereinsinterne Konsequenzen bei Fehlverhalten

 

Grenzverletzungen und Fehlverhalten haben Konsequenzen. Wie diese genau aussehen, ist stark vom jeweiligen Verdacht/Vorfall, der Beschwerde und den tatsächlichen Gegebenheiten abhängig.

Generell führen wir mit allen betroffenen Personen Gespräche, um den Sachverhalt objektiv bewerten zu können und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Über finale Konsequenzen entscheidet einzig und alleine der Vorstand nach Abwägung der genauen Sachverhalte. Dies können je nach Beurteilung der Situation, eine Ermahnung/Rüge, eine Abmahnung bis hin zum Ausschluss aus dem Verein und strafrechtliche Maßnahmen sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gaggenau, 24.08.2023

 

Der Vorstand

 

Hanspeter Haitz  Johannes Ibach Harald Pfistner

 

 

Anlagen:

1 Selbstverpflichtungserklärung

2 Schutzbeauftragter


Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich- oder nebenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen 

 

 

Frau/Herr ______________________________________________,

 

geboren am ____________________________________________,

 

wohnhaft in ____________________________________________,

 

 

 

 

Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen folgender Straftaten

 

  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§171 StGB)
  • Tatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§174 bis 174c, 176 bis 180a,181a, 182 bis 184f StGB)
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§225 StGB)
  • Tatbestände gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 bis 233a, 234, 235, 236 StGB)

 

rechtskräftig verurteilt worden bin und derzeit auch kein Anfangsverdacht oder entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen der o.g. Straftaten gegen mich anhängig ist.

 

Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den Skiverband Schwarzwald e. V. sofort über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu informieren.

 

Gleichzeitig verpflichte ich mich, unverzüglich ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und sofort dem Skiverband Schwarzwald e.V. zur Einsichtnahme vorzulegen.

 

 

 

 

 

_________________________   _________________________

Ort, Datum     Unterschrift


Anlage 2: Schutzbeauftragte des Skiclub Gaggenau e.V.

 

Name

Vorname

Telefonnummer

Emailadresse

Benannt am

Bleich

Philipp

0174 3429466

Philipp.bleich@gmail.com

24.8.2023

Paul

Katharina

0163 2059807

Paul.katharina@gmx.de

24.8.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24.08.2023

Datum

 

Der Vorstand

 

Hanspeter Haitz  Johannes Ibach Harald Pfistner

 

Erstellt von: Philipp Bleich geprüft durch: Vorstand Stand: 24.08.2023

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