Schutzkonzept des Skiclub Gaggenau e. V.
Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt
„Kein Raum für Missbrauch“
Inhaltsverzeichnis
4. Schutzbeauftragte für Kinder und Jugendliche
6. Erweitertes Führungszeugnis
7. Selbstverpflichtungserklärung
9. Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
10. Krisenplan zur Intervention
13. Vereinsinterne Konsequenzen bei Fehlverhalten
Der Skiclub Gaggenau e.V. setzt sich für das Wohlergehen seiner Mitglieder, insbesondere aller ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Unsere Minderjährigen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Speziell im Sport müssen sie Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann, birgt die Gefahr
sexualisierter Übergriffe. Alle Verantwortlichen müssen durch eine Kultur der Achtsamkeit und des Handelns dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken und versuchen ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt und Betroffene zum Reden ermutigt.
Aus diesem Grund definieren wir in unserem Schutzkonzept konkrete präventive Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung, fördern wir eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens, setzen wir die Hürden gegenüber einschlägig Verurteilten hoch, um zu verhindern, dass unsere Minderjährigen in die Gefahr kommen, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden.
Dieses Schutzkonzept gilt als zentrale Verhaltensregel für alle Funktionäre, Übungsleiter und alle Personen, die für den Verein oder in dessen Auftrag Kontakte zu Kindern und Jugendlichen haben.
Im Schutzkonzept werden stets alle Personen unabhängig ihres Geschlechts (weiblich, männlich, divers) gleichermaßen angesprochen. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.
Der Vorstand
Hanspeter Haitz Johannes Ibach Harald Pfistner
Der Skiclub Gaggenau e.V. fördert und unterstützt Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Für seine ehrenamtlichen Funktionäre und Übungsleiter des Kinder- und Jugendbereichs bietet er Aus- und Fortbildungsangebote an, um diese auf einen aktiven Schutz der Minderjährigen vorzubereiten. Insbesondere stehen dabei Weiterbildungen beim Skiverband Schwarzwald e.V. im Fokus, die alle Funktionäre und Übungsleiter auf die Gefahren und den Umgang mit sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sensibilisieren sollen.
Ein Anliegen dieses Schutzkonzepts ist es, die Kultur des Hinschauens weiter zu verfestigen. Mit menschlichem Beistand, Zuwendung und Anteilnahme soll dem Betroffenen ermöglicht werden, sich anzuvertrauen. Das Opfer darf mit seinen Nöten, Problemen, Ängsten und Sorgen nicht allein gelassen werden. Es soll respektiert und ernst genommen werden.
Jugendliche und vornehmlich Kinder sind das schwächste Glied in der Kette und benötigen unseren besonderen Schutz. Kriminalität und insbesondere sexualisierte Gewalt kann jeden völlig überraschend treffen, dann ist Hilfe oft von einem auf den anderen Moment erforderlich.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Opfer die Wahrheit sagt und auf Beistand angewiesen ist. Einfühlsamer Umgang und die Vermittlung individueller Hilfsangebote unter Einbindung der Sorgeberechtigten, sollen den Schutzbedürftigen aus seiner Opfersituation führen.
Bei Fragen zum Thema oder konkreten Vorfällen oder Verdachtsmomenten kann man sich jederzeit an die Schutzbeauftragen wenden oder kontaktiert die Schutzbeauftragten des Skiverbands Schwarzwald e.V.
Der Vorstand des Skiclub Gaggenau e.V. benennt mindestens einen Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche, siehe Anlage 2. Dieser ist erster Ansprechpartner, nicht nur für denjenigen, der Feststellungen über sexualisierte Gewalt im Sportbereich getroffen hat, sondern auch für den von sexualisierter Gewalt Betroffenen oder dessen Eltern.
Der Schutzbeauftragte für Kinder und Jugendliche fungiert als Bindeglied zwischen allen Betroffenen und externen Beratungsstellen sowie dem Schutzbeauftragten des Skiverbands Schwarzwald e.V. Dieser ist im Krisenfall zu kontaktieren, um weitere Schritte zu besprechen.
Der Schutzbeauftragte des Skiclub Gaggenau e.V. unterliegt im Besonderen den Bestimmungen des Datenschutzes.
Weitere Aufgaben des Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendlichen sind die Qualifizierung/Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich. Hierzu gehört im Speziellen die Unterweisung in das vorliegende Schutzkonzept.
Für einen wirksamen Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Qualifizierung und Auswahl aller Personen, die Kontakt zu dieser Zielgruppe haben, von elementarer Bedeutung. Aus diesem Grund hat des Schutzbeauftragte des Skiclub Gaggenau e.V. an Fortbildungen und Qualifizierungen in Präsenzschulungen des SVS mit mindestens fünf Lerneinheiten teilzunehmen. Eine Weiterbildung muss alle fünf Jahre erfolgen.
Der Schutzbeauftragte qualifiziert die ehrenamtlichen Übungsleiter in geeigneter Form durch Unterweisung in das vorliegende Schutzkonzept.
Das erweiterte Führungszeugnis unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verband und ist ein Instrument, mit dem man frühzeitig rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter identifizieren kann. Die Vorlage und die Einsicht in das Papier sollen dazu beitragen, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten und damit einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen.
Unabhängig von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses haben alle Aus-bilder/Trainer und sonstige Betreuer eine Selbstverpflichtungserklärung entsprechend Anlage zu unterzeichnen.
Sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein so spontan und kurzfristig entstehen, dass eine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich ist, muss zumindest die Selbstverpflichtungserklärung anerkannt und unterschrieben werden. Das erweiterte Führungszeugnis ist im Nachhinein unverzüglich zur Einsichtnahme vorzulegen.
Alle Ausbilder/Trainer und sonstige für den Verein tätige Personen verpflichten sich nachstehenden Ehrenkodex einzuhalten und schriftlich anzuerkennen:
Der Krisenplan ist der Leitfaden für den Fall, dass der Verdacht einer Straftat oder eines Fehlverhaltens auf sexualisierter Basis besteht. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören zumindest: wo? Ort des Geschehens
wer? die betroffene und die verdächtige Person
was? Art der Feststellung
wann? Zeitpunkt
Vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen!
Die Bemühungen und Aktivitäten des Skiclub Gaggenau e.V., insbesondere dieses Schutzkonzept werden auf der Homepage des Vereins veröffentlich.
Stellt es sich in Interventionsprozessen heraus, dass die beschuldigte Person weder eine Straftat begangen hat, noch ein für die weitere Zusammenarbeit unzumutbares Fehlverhalten aufweist, gilt es die Person vollständig zu rehabilitieren und zu unterstützen.
Häufig besteht die Sorge, dass eine Person zu Unrecht der sexualisierten Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen verdächtigt und bezichtigt wird. Auch gut durchdachte strukturelle Präventionsmaßnahmen und der beste Krisenplan können dies letztlich nicht vollkommen ausschließen.
Erfahrungen zeigen jedoch, dass unbegründete Verdachtsäußerungen in der Praxis sehr selten vorkommen. Auch auf die Gefahr hin, dass ein Verdacht sich als unbegründet erweist: Als Verband, der sich professionell dem Schutz und Wohl von Kindern und Jugendlichen widmen möchte, muss das Sicherstellen der Unversehrtheit von Leib und Seele der heranwachsenden Sportler oberste Priorität haben. Der Schutz der Minderjährigen steht an erster Stelle.
Grenzverletzungen und Fehlverhalten haben Konsequenzen. Wie diese genau aussehen, ist stark vom jeweiligen Verdacht/Vorfall, der Beschwerde und den tatsächlichen Gegebenheiten abhängig.
Generell führen wir mit allen betroffenen Personen Gespräche, um den Sachverhalt objektiv bewerten zu können und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Über finale Konsequenzen entscheidet einzig und alleine der Vorstand nach Abwägung der genauen Sachverhalte. Dies können je nach Beurteilung der Situation, eine Ermahnung/Rüge, eine Abmahnung bis hin zum Ausschluss aus dem Verein und strafrechtliche Maßnahmen sein.
Gaggenau, 24.08.2023
Der Vorstand
Hanspeter Haitz Johannes Ibach Harald Pfistner
Anlagen:
1 Selbstverpflichtungserklärung
2 Schutzbeauftragter
Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich- oder nebenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen
Frau/Herr ______________________________________________,
geboren am ____________________________________________,
wohnhaft in ____________________________________________,
Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen folgender Straftaten
rechtskräftig verurteilt worden bin und derzeit auch kein Anfangsverdacht oder entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen der o.g. Straftaten gegen mich anhängig ist.
Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den Skiverband Schwarzwald e. V. sofort über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu informieren.
Gleichzeitig verpflichte ich mich, unverzüglich ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und sofort dem Skiverband Schwarzwald e.V. zur Einsichtnahme vorzulegen.
_________________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift
Anlage 2: Schutzbeauftragte des Skiclub Gaggenau e.V.
Name |
Vorname |
Telefonnummer |
Emailadresse |
Benannt am |
Bleich |
Philipp |
0174 3429466 |
24.8.2023 |
|
Paul |
Katharina |
0163 2059807 |
24.8.2023 |
24.08.2023
Datum
Der Vorstand
Hanspeter Haitz Johannes Ibach Harald Pfistner
Erstellt von: Philipp Bleich geprüft durch: Vorstand Stand: 24.08.2023